Der Teilungsvertrag von 1477
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No. 894
Theilung zwischen Herrn Bussen Ritter
Gebhard und ihres Bruders Ludolfs
Söhne alle von Alvensleben, wegen
des Hauses Calbe, 1477. d. SS. Sim. et Judae[1]
Anno 1477. am Abende S. Simonis und Judae haben wir
Herr Busse Ritter, Gebhard, Vicke, Albrecht, Busse und
Gebhard[2] , alle Brüder und Vettern, und alle geheißen
von Alvensleben, für unß und unsere Erben, der Thei-
lung halber unser Burg zu Calbe und unser Häuser
und Gebäu und auch unsere Vorwercke und Baum
Gartten fur der Burg, in Gegenwärtigkeit Matthias
von der Schulenburg, Curtens von Marenholtze und
Friedrich von Alvensleben des Jüngern vereinigt
und vertragen und auch unser Burgen zu halten,
so alß das Register mit mehr Worten hernach inhält.
Item in das erste, soll Herr Busso behalten sein Bau und
Hauß, da er sonst lange auf gewohnet hat, und noch
auf wohnet mit den Bawichen[3] , das fur seinem Hause
stehet, mit den Backhause und mit dem Brau Hause, und
das Steinern Hauß, das nun H. Johns Kembnade[4] heißt,
mit dem Höltzern Hause, das dar auch forne anstehet, und
daßelbige höltzern Hauß soll und mag Herr Busso eines
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Spannes weiter bauen, auch soll und mag Herr Busso
bauen über seinem Keller Hause, so weit als das Keller
Hauß breit ist, und nicht weiter. Item es soll auch Herr
Busso gestatten, daß wir sämbtlich sollen und mögen bauen
an die Capellen, an die Seite nach seinem Hause, ein Gebäu mit zwei[5]
Giebeln, so weit als das Hauß gesticket wird, das unterste Ge-
wölbe soll dienen zu der Capellen, und das überste Gewölbe
wollen wir sämbtlichen haben, darauf wir unser Privile-
gia[6] beschließen und bewahren wollen.
Item hierzu soll Herr Busso haben das hinterste Raum nach[7]
dem Vorwercke, so weit als wirs außgesticket haben, mit
der hintersten Heu Scheunen. Item er soll auch haben die
Heu Scheune fur der Borg bey der Mühlen, darzu den Baum
Gartten so ferne der auch darzu außgemessen und außge-
sticket ist. Item es soll Herr Busso halten die äuserste Holtz-
brücke nach dem Flecken werts mit der andern Brücken
darbey und das kurtze Ende an der langen Brücken, so
weit es auf der Brücken außgezeichnet ist, mit Ketten Kram-
pen Klincken, Nageln und allen Eisen und Holtzwerck, alß
daß Sie wohl verwahret sey.
Item es soll Hr. Busso Gebhardten geben zu seinem Theil zu
seinem Bau zu Hülfe zweyhundert Marck Saltzwedelischer
Wehrung, alß hundert Marck auf diese nechstkünfftige Ostern
und
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und hundert Thlr. auf St. Martinius Tag, dann auch so-
fort darnegst.
Item es soll Herr Busso auch geben Vicken, Albrecht, Bussen
und Gebhardten Brüdern funfzig Marck Saltzwedelischer
Wehrung zu ihrem Gebäu zu Hülfe, wenn sie das Maltz-
Hauß anheben zu bauen – auch soll Hr. Busso Vicken, Albrecht,
Bussen und Gebhardten geben für 25 Marck Saltzwedel.
Wehrung von seinen Theil Steines und Kalckes zu Hülfe,
wann Sie den Katzhagen[8] bauen wollen.
Item zum andern mahl auf daßelbige Jahr, Zeit und Tag
so als hier zu vorn geschrieben ist, ist unter uns allen be-
sprochen, daß Gebhard von Alvensleben soll haben und be-
halten für sich und seine Erben das hohe Gebäu und das
große Stein Hauß das darbey stehet, die wüste Stete hinter
dem Borne, dar mag er ein Hauß setzen, von dem großen
Stein Hauß an biß an H. Johns Kembnade, so weit das Haus
all entlang als der büderste[9] Giebel ist, an dem großen
Stein Hause. Ist der Giebel an H. Johns Kembnade so breit
nicht, so soll und mag er so viel Raums zu nehmen, daß Er
das Gebäu so breit machen kan all entlang. Item dem
Kellers Hals soll er auch darzu haben, da wir un-
sere Privilegia auf haben, da mag er auf bauen, was er
will und mag. Item er soll und mag auch bauen ein
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Gebäu von dem Giebel deßelbigen großen Stein Hauses
als man auf die Schröder Cammer gehen will, bis an die
Treppen und so breit alß der Giebel draußweiset. Auch
mag Gebhard bauen auf dem Gange über den Nagelthore
auf die Mauer von den hohen Bau an bis auf das Mittel
von dem Fenster das nechst dem Thore ist, was er will
und mit keinen an zu hängen an beyden Seyten. Item das
allerseideste unter dem hohen Bau, das nun zur Zeit heist
das Kalck-Hauß, das soll uns allen bleiben, das sollen und
wollen wir wölfen[10] , und soll seyn unser Buchsen Hauß.
Item hierzu soll Gebhard auch haben das mittelste Theil
an dem Vorwercke mit der einen Korn Scheune mit dem
Schwein Hause und mit dem andern Raum als wir das
außgemahlet und außgesticket haben. Item er soll auch
haben, das mittelste von dem Baum Gartten neben der Borg,
alß wir das auch außgesticket haben. Item er soll halten
die mittelste Holtz-Brücke mit der langen Brücken, so
weit alß das auf der Brücken außgemahlet ist, mit Ketten
Krampen, Klingken Nageln und allen Eisern und Holtz
werck so das darzu gehöret, so daß es wohl verwah-
ret sey. Item hierzu soll H. Busso Gebhardten
geben zwey hundert Marck Saltzwedelischer Wehrung,
alß
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alß auf Ostern nechstkünfftig Ein hundert Marck und denn
forthan auf Martini Ein hundert alß bey H. Bussens Theil
aufgezeichnet stehet. Item soll Gebhard Vicken, Albrecht,
Bussen und Gebhardten geben zu ihrem Theil zu bauen
zu Hülfe von seinen Theil Steinen und Kalcks so gut alß auf
25 m. Saltzwedelischer Wehrunge, wann sie den Katzhagen
bauen.
Item zum dritten mahle am Jahr und Tage und
Zeit alß hiervor geschrieben, ist besprochen unter uns allen
vorgenanten, So daß Vicke, Albrecht, Busso und Gebhard
Brudere Ludolfs seel. unsers lieben Bruders Kinder und
ihre Erben sollen haben das Hauß so Ludolf seel. ihr Vater
gebauet hatte, mit der Küche, bis an den Thorn, mit den
kleinen Thornichen und dem Gange dazu, wäre es
auch daß Sie die Küchen wollen weiter bauen. So sollen
und mögen Sie das bauen all entlang und auch nicht länger,
dann als die Küchen mit der Schreiberey außweiset. Item
Sie sollen auch hierzu haben das Mültzhauß mit der wüsten
stette bis an das Thörnichen. Item auf dem Katzhagen mügen
Sie ein Gebäu setzen von der Brücke an bis so weit als der Gie-
bel zusaget, von dem Mültzhause schnurrecht über, und mü-
gen das bauen bis auf das seiteste Absetzels, so alß der
Mauren ist nach dem Maltzhause da der Balcken gegen
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liegt, über dem Thore, auch mügen sie bauen für daßelbe[11]
ihr Hauß, auf der Brücke ein Gebäu so breit als H. Bussen
Kellers Hals ist.
Item sie sollen und mügen auch bauen eine Treppen in-
wendig in der Burg hart an dem Thorme auf dem Gange
zu dem Maltzhause. Item Sie mügen auch bauen auf der Maure
und Anhängen auf dem Gange von dem Thorme bis auf das
Mittel an dem Fenster, das nechst an dem Thorme ist, ...[12]
einen anzuhängen was Sie können.
Item Sie sollen auch hierzu haben unser Rechtes Vorwercks Haus
mit der nechsten Scheune und mit dem Raum so weit wir den
außgestecket haben, Item auch das äuserste Ende an dem Baum
Gartten, nach dem Flecken werts. Item Sie sollen auch
bauen und halten die oberste Zogbrücke, und die ganze
überste Brücke darzu mit Ketten und Krampen mit
Klincken mit Nageln und mit allen Eisern und Holtzwerck,
so daß Sie wohl verwahret sey.
Item hierzu soll Ihnen zu Hülfe geben H. Busso zu bauen
fünfzig M. Saltzwedelischer Wehrung, wenn Sie das
Maltzhauß bauen, und für 25 M. Saltzwedel. Weh-
rung an seinen Theil Steinen und Kalck wenn Sie
den Katzhagen bauen. Item Gebhardt soll Ihnen
auch hierzu geben an seinem Theile Steinen und
Kalcks
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Kalcks so gut alß 25 m. Saltzwedel. Wehrung wann Sie
den Katzhagen bauen.
Item den Thorm und alle Thore und Pfandhäuser wol-
len wir samtlich bauen beßern und halten, und
die Steinwege, und wollen unß deren auch alle ge-
brauchen und alle gleichwohl mächtig seyn, ein
jeglicher zu seinen Behuef.
Item wäre es auch das Gott verhüte daß einiger
Fürst, Herr oder Stadt mit einem Heer für Calbe
läge und jenigen Schaden an unseren oder unser
Erben Häusern thäten mit Büchsen zuschießen, den
Schaden wollen wir sämbtl. leiden und büßen.
Item den Thorm wollen wir sämbtl. bawen, mit einer
Rullen und mit zweyen Ammen, und wollen Ihn
sämbtl. halten, und unß des auch sämbtl. gebrau-
chen. Item alle Theile Gebäu und Häuser sollen
bleiben in allermaßen mit allen Raum, so alß
das nun von uns besprochen ist, und wir haben
verwilliget und verwilligen auch sämbtl.
für unß unsere Erben, daß Niemand fürder oder
mehr Raumes bebauen soll mehr als wir ihme
sämbtl. bewilliget haben, und in diesen Zettel be-
schrieben stehet.
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Item die Brücke für der Mühlen sollen und wollen
wir alle sämbtl. halten.
Alle diese vorgeschriebene Artikel Stücke und Puncte
so alß Sie in diesem Register vorgeschrieben seyn, ha-
ben wir verwilliget sämbtlichen, und loben dies
stete und feste bey allen unsern Treuen Ehren und
Glauben für unß und unsere Erben unser ein dem
andern unvorbrochen wohl zu halten, sonder einige
List Hülfrede und alle Gefehrde, und haben des zu
mehrer Bekäntnüß und gröster Sicherheit laßen schrei-
ben 3 Register dero wir ein jeder eines haben, und
alle drey Register von Wortten zu Worten lauten
eins als das ander, und fürder wir Herr Busso Ritter
und Gebhard Brüder ein jeglicher sein Insiegel für
unß und unser Erben, und wir Vicke und Albrecht
auch für unß und unsere Brüder Bussen und Gebhardt
unser Erben, und wir Matthias von der Schulen-
burg, Curd von Mahrenholtz und Friedrich von
Alvensleben der Jünger Theidungs laute zu
wißen hat ein jeglicher sein Siegel haben wißentl.
laßen drücken unten aufs Spacium dieser dreyer
Register, die gegeben und geschrieben seynd nach der Geburth
Christi unsers Herrn im Jahr und Tage hierzuvorn ver-
meldet.
Anmerkungen:
[1]Anm. SL: d. SS. Sim. et Judae = am Tag der Heiligen Simon und Judas (Thaddeus), d. h. am 28. Oktober.
[2] Anm. SL: Am linken Rand direkt am Falz ein kleiner Stammbaum, der die Verwandtschaft der 6 Hauptbeteiligten veranschaulicht: 1. Zeile: „Ludolph Ritter und Haubtmann der Altenmarck † 1437“, 2. Zeile: „Ludolph † 1473 / Busso Haubtmann d. Altenmarck auch Ober und Feldmarschall † 1494 / Gebhard † 1488“, 3. Zeile (nur noch Söhne des 1473 verstorbenen Ludolphs): „Victor. Albrecht. Busso. Gebhardt“
[3] Anm. SL: Lesung und Sinn unklar – so viel wie Baulichkeiten, Gebäude?
[4] Anm. SL: Kembnade wohl „Kemenate“, aber „Herrn Johns“ oder „Heiligen Johannes“?
[5] Anm. SL: Ergänzt, da z. T. durch Falz verdeckt.
[6] Anm. SL: Der erste Archivzweckbau für das Gesamtarchiv der Familie von Alvensleben?
[7] Anm. SL: Lesung des Wortes wegen Falz unsicher.
[8] Anm. SL: Wohl ein Teil der Befestigungsanlage. Nach dem „Brockhaus Conversations-Lexicon“ von 1883 wird „... Cavalier (veraltet Katze) ein Teil des Walles genannt, welcher seine Umgebung um einige Meter überragt und so im Vergleich zu dieser eine erhöhte, bessere Übersicht gewährende und das Vorterrain freier beherrschende Stellung ergibt“. Man wird hier also wohl an eine Art Aussichtsplattform im Mauer- oder Wallbereich der Burg denken können.
[9] Anm. SL: Lesung und Sinn unsicher, evtl. von plattdeutsch „buten“ = außen, d. h. der äußerste Giebel.
[10] Anm. SL: Eventuell „einwölben“, d. h. eine bisherige Balken- durch eine steinerne Gewölbedecke ersetzen.
[11] Anm. SL: Lesung der Endung wegen Falz unsicher, auch „daßelbige“ o. ä. wäre möglich.
[12] Anm. SL: Kurzes Wort am Zeilenende durch Falz nicht zu entziffern.
entnommen dem Kopialbuch der Familie v. Alvensleben (H_113.Nr.21.Seite 22 - 26), Digitalisat von Henning Krüger - Kalbe, Transcription Steffen Langusch - SAW)
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